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Gast­schul­an­trag

Falls Sie eine ande­re als die eigent­lich zustän­di­ge Berufs­schu­le besucht möch­ten, muss bei der eigent­lich zustän­di­gen Berufs­schu­le ein Gast­schul­an­trag gestellt wer­den. Gast­schul­an­trä­ge wer­den grund­sätz­lich nur dann geneh­migt, wenn der Besuch der eigent­lich zustän­di­gen Schu­le mit beson­de­ren Här­ten ver­bun­den wäre (z.B. zeit­lich oder kostenmäßig).

Stel­len Sie Ihren Antrag so früh wie mög­lich, spä­tes­tens 2 Wochen vor Unter­richts­be­ginn. Die Gast­schu­le kann erst ab dem Zeit­punkt der Geneh­mi­gung des Gast­schul­an­trags besucht werden!

Die not­wen­di­gen For­mu­la­re erhal­ten Sie bei der eigent­lich zustän­di­gen Berufs­schu­le. Sind wir die für Sie zustän­di­ge Berufs­schu­le, so kön­nen Sie unser For­mu­lar hier her­un­ter­la­den.