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Aus­bil­dungs­rich­tung Sozialwesen

Wie in den Zwei­gen Tech­nik und Wirt­schaft wer­den auch in der Aus­bil­dungs­rich­tung Sozi­al­we­sen die Fächer Religion/Ethik, Geschich­te, Sozi­al­kun­de und Sport unter­rich­tet. Außer­dem ent­hält die Stun­den­ta­fel des sozia­len Zwei­ges die Fächer Che­mie, Bio­lo­gie, Sozio­lo­gie sowie Sozi­al­wirt­schaft und Recht.

In der Aus­bil­dungs­rich­tung Sozi­al­we­sen sind die Fächer Deutsch, Eng­lisch, Mathe­ma­tik und Pädagogik/Psychologie Gegen­stand der staat­li­chen Abschluss­prü­fung sowohl nach der zwölf­ten als auch nach der drei­zehn­ten Jahrgangsstufe.

Mathe­ma­tik wird im sozia­len Zweig mit weni­ger Wochen­stun­den als in der Aus­bil­dungs­rich­tung Tech­nik unter­rich­tet. Des­halb bezie­hen sich die Abschluss­prü­fun­gen im Fach Mathe­ma­tik im sozia­len Zweig auf ein klei­ne­res Stoff­ge­biet als in der Aus­bil­dungs­rich­tung Technik.