Zulassung zur BOS
Zulassung zur Berufsoberschule (BOS)
Notwendige schulische Vorbildung
- Mittlerer Schulabschluss mit einem Notendurchschnitt von 3,5
in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik* oder - Erlaubnis zum Vorrücken in die 11. Klasse des Gymnasiums oder
- erfolgreicher Abschluss von Vorklasse oder Vorkurs (§ 7 Abs. 2 FOBOSO) oder
- bestandene Eignungsprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik (§ 7 Abs. 2 FOBOSO)
Wer eine erfolgreiche Berufsausbildung, jedoch keinen mittleren Schulabschluss besitzt, wird in die Vorklasse der Berufsoberschule aufgenommen (§ 4 Abs. 5 FOBOSO), wenn in einer Aufnahmeprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik ein Ergebnis nach § 7 Abs. 2 FOBOSO erzielt wird.
Notwendige berufliche Vorbildung
- abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren oder
- abgeschlossene schulische Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren mit staatlicher Abschlussprüfung oder
- bestandene Qualifikationsprüfung für ein Amt der zweiten oder dritten Qualifikationsebene nach dem Leistungslaufbahngesetz oder
- mindestens fünfjährige berufliche Tätigkeit
* Falls in einem dieser Fächer keine Note vorliegt, müssen Sie eine Eignungsprüfung in allen drei Fächern ablegen. Das Fach Englisch kann unter bestimmten Voraussetzungen durch eine andere Fremdsprache ersetzt werden. Die Eignungsprüfung findet an der FOSBOS Marktrediwtz in der Regel im Juli statt.
Welche Ausbildungsrichtung an der BOS?
Die Ausbildungsrichtung, die Sie an der BOS besuchen können, hängt von Ihrer Berufsausbildung ab. Eine Zuordnung finden Sie in der Datei unten und unter
Berufszuordnung auf www.bfbn.de.
Anlage: Liste der Ausbildungsberufe
Kontakt
Öffnungszeiten des Sekretariates
Montag bis Mittwoch
7:30 Uhr bis 16:00 Uhr und
Donnerstag und Freitag
7:30 Uhr bis 12:30 Uhr
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